Aboverträge im Internet, Teil 3

Ist die erste Rechnung nun erstmal da, wird die eben beschriebene flockige und lockerleichte Google und Spam-Einladungsatmosphäre schnell verärgert und agressiv.

Die oftmals ungewollten User sind entsetzt:

-    Wieso sollte ich einen Führerscheintest machen? Ich habe doch schon einen Führerschein!
-    Es war gar nicht mein Nachbar, der mich eingeladen hat!
-    Ich habe gar nix gewonnen! Den Porsche habe ich nie gesehen!
-    Das ist Abzocke und Betrug!

Die User erklären oftmals Widerruf, fechten die Verträge an und kündigen den vermeintlich abgeschlossenen Vertrag via Telefon, Fax, Email und auch mal per Brief-Einschreiben nach Dubai.

Nur: Was machen, wenn die Dienstleistung bereits genutzt wurde? Das Thema Widerruf / Anfechtung / Kündigung in dieser Stelle richtig zu diskutieren ist sehr schwer, da Fall für Fall einzigartig und andersartig ist. Vorgefertigte und standardisierte Briefe z. B. von Verbraucherzentralen sind oftmals ein nicht wirksames Mittel gegen diese Verträge. Wer entscheidet also, ob eine derartige Forderung „rechtens“ ist?

Vorerst jedoch befindet sich der Verbraucher, wenn er vehement die Zahlung verweigert, im sog. „Zahlungsverzug“. Es folgen nunmehr Mahnungen und Maßnahmen, in denen oder mit denen er (der Verbraucher) auf seine Zahlungspflicht mehr oder weniger scharf hingewiesen wird. In nicht wenigen Fällen werden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen zum Forderungseinzug beauftragt. Folgende Themen spielen in diesem Kontext eine Rolle:

-    Schufa
-    Schuldnerdatenbanken allg.
-    Pfändung
-    Konkurs- und Insolvenzverfahren
-    Gerichtliches Mahnverfahren / Mahnbescheid
-    Verhandlungen am Amts- oder Landgericht
-    Vollstreckungsbescheid
-    Zwangsvollstreckung
-    Gerichtsvollzieher
-    Pfändung
-    Konkurs- und Insolvenzverfahren
In einer Akte konnte ich einmal nachlesen, dass sich Verbraucher oftmals bedroht und genötigt fühlen (man spricht von sog. „Drohbriefen“, „Drohkulissen“). Auch hier stellt sich die Frage, ob Tatbestände der Nötigung und Drohung erfüllt seien. Fairerweise muss aber an dieser Stelle gesagt werden, dass es um ein sehr unschönes und unbeliebtes Thema geht: Außenstände und Schulden.

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